
Fachanwalt für Sozialrecht in Bielefeld und Enger – Thomas Meyer, LL.M.
Über das Sozialrecht wird oft gesagt, dass es wegen der sich ständig ändernden Rechtsprechung besonders schwierig ist. Dass wir als Anwälte diese Rechtsprechung kennen müssen, ist für uns selbstverständlich. Wir sehen aber unsere besondere Aufgabe auch darin, Ihnen in oft prekären Situationen mit Ruhe, Verständnis und Einfühlungsvermögen Halt zu geben. Die dahinter stehenden rechtlichen Aspekte erklären wir Ihnen dann mit möglichst einfachen Worten.
So prüfen wir für Sie Leistungsbescheide im SGB II-, SGB III- und SGB XII-Bereich (Arbeitslosengeld, Hartz IV und Sozialhilfe), helfen Ihnen bei der Feststellung einer Pflegestufe oder einer Behinderung und erwirken für Sie die Zahlung einer Unfall- oder Witwenrente. Wir beraten und begleiten Sie außerdem im Verfahren vor Behörden und Sozialgerichten.