Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Bielefeld und Enger
Unter das Thema Vertragsrecht ließen sich fast unendlich viele Sachverhalte fassen. Tatsächlich gibt es zahlreiche Überschneidungen beispielsweise mit dem IT-Recht (weil viele Verträge heute online geschlossen werden), außerdem ist Mietrecht natürlich auch ein Teil des Vertragsrechts.
Es handelt sich also gewissermaßen um ein Sammelbecken für Rechtsfragen. Das wird schon daraus deutlich, dass es für Vertragsrecht keine Fachanwaltschaft (§ 1 FAO) gibt. Gleichwohl wollen wir Ihnen an dieser Stelle einen kleinen Überblick über das Themengebiet geben, das einen durchaus großen Teil unserer Arbeit ausmacht.
Kompetenz im Reiserecht
Wenn es in den Urlaub geht, möchte man eigentlich am allerwenigsten mit rechtlichen Problemen belastet werden. Oft genug birgt aber gerade die Reise selbst reichlich Konfliktpotential. Sei es die Flugverspätung, sei es der beschädigte Koffer, sei es das Hotel, das im Katalog doch ganz anders aussah, ruhig lag und saubere Zimmer hatte. Unter anderem kommen folgende Ansprüche in Betracht:
- Entschädigung von Reisemängeln (Pauschalreise oder Beherbergungsvertrag)
- Entschädigung wegen Flugverspätung nach der EU-Fluggastrechteverordnung
- Entschädigung wegen Flugverspätung oder Gepäckschäden nach dem Montrealer Übereinkommen
- Entschädigung aus der Reiserücktrittsversicherung
Und wie sieht es aus mit den Online-Alternativen, z.B. flightright.de? Dort zahlen Sie auch im 100-prozentigen Erfolgsfall eine Gebühr, haben aber im Gegenzug keinerlei Kostenrisiko. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob dieses Kostenrisiko ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt oder durch Beratungshilfe abgedeckt ist.
Vertragsprüfung, Vertragsauslegung, Vertragsentwurf
Im Kaufvertragsrecht wiederum geht es um die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten oder Garantieansprüchen, wobei wir vor allem die Verbraucherberatung im Blick haben. Oft geht es im Vertragsrecht auch schlicht darum, dass sich die Vertragspartner etwas anderes vorgestellt haben als schließlich als Vertragsergebnis eintritt. Juristische Arbeit ist in diesen Fällen die Auslegung dessen, was die Vertragspartner erklärt haben. Der Anwalt muss möglichst vorhersagen, wie denn wohl das Gericht diese Erklärungen auslegen wird.