Das Impressum und die Steuernummer
Im Rahmen unseres Tätigkeitsschwerpunktes im Internetrecht/ IT-Recht helfen wir auch bei der Erstellung eines rechtssicheren Impressums für Ihre Webseite. Ein solches muss nach § 5 Telemediengesetz (TMG) jeder haben, der im Internet seine Waren und Dienstleistungen bewirbt. Die meisten Unternehmer wissen um diese Pflicht und haben selbst ein Impressum erstellt oder von Online-Kanzleien erstellen lassen.
Steuernummer und Umsatzsteuer-ID
Oft fällt uns dabei jedoch die falsche Verwendung von Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer (ID) auf. § 5 I Nr. 6 TMG verlangt, dass die Umsatzsteuer-ID genannt wird, sofern eine solche vergeben wurde. Wenn also keine Umsatzsteuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern (hat das Format DE999999999) vergeben wurde, braucht auch keine angegeben zu werden.
Insbesondere muss nicht stattdessen die Steuernummer (Format 999/9999/999 in NRW) angegeben werden. Die Nennung der Steuernummer hat gegenüber der Umsatzsteuer-ID den Nachteil, dass sie in keiner Weise verschlüsselt ist. Im Gegenteil: Sie lässt sogar das Finanzamt erkennen. Damit kann theoretisch jeder Unbefugte beim Finanzamt sensible Informationen einholen. Es empfiehlt sich daher, auch auf Rechnungen nur die Umsatzsteuer-ID anzugeben.
Die Folgen eines fehlerhaften Impressums
Wer eine Umsatzsteuer-ID hat und diese im Impressum auf der Webseite nicht angibt, begeht nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 TMG eine Ordnungswidrigkeit, die in NRW gemäß § 2a Telemedienzuständigkeitsgesetz (TMZ NRW) von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) geahndet werden kann.
Wichtiger aber: Die fehlende Angabe kann von Wettbewerbern abgemahnt werden. Wer jetzt einwendet: „Was interessiert denn die Kunden meine Umsatzsteuer-ID?“ – da ist man im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sehr formalistisch und sagt, dass das, was gesetzeswidrig ist, eben auch unlauter ist (OLG Hamm, Urteil vom 2.4.2009 – 4 U 213/08).
Um es kurz zu machen: Kleine Ursache – große Wirkung. Wie Sie über die Umsatzsteuer-ID hinaus Ihr Impressum rechtssicher verfassen können (und Ihre AGB, Informationspflichten, etc.) erklären wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Kanzleiräumen in Bielefeld oder Enger.