VW-Dieselskandal

Auch wir haben ein Skandal-Auto im Fuhrpark: Kanzlei-Golf „Klaus-Dieter“ (Baujahr 2008 und ja, unsere Autos haben Namen) dieselt dreckig durch den Landgerichtsbezirk mit dem EA-189-TDI. Zur Erinnerung: In den betroffenen Autos ist ein Steuergerät verbaut, das im Alltagsbetrieb zugunsten von mehr Leistung und weniger Verbrauch einen erhöhten Ausstoß von Stickoxiden zulässt. Heißt für Klaus-Dieter: Er muss demnächst in die Werkstatt, wird danach möglicherweise weniger leisten und mehr verbrauchen.

VW-Diesel
Klaus-Dieters Motor

Findige Anwaltskollegen haben deswegen Serviceportale für besorgte Fahrzeughalter eingerichtet. Dort soll man mehr oder weniger automatisiert prüfen lassen können, a) ob man ein Skandal-Auto hat und b) welche Ansprüche man gegen VW oder den Händler geltend machen kann.

Zunächst: Auch wir beraten Sie gern, wenn Sie Fragen rund um die Rückrufaktion haben. Die Beratung kann auch durchaus sinnvoll sein, wenn beispielsweise Garantie- und/ oder Gewährleistungsfristen noch laufen. Auch sonst sind Fristen ein Hauptproblem, denn auch Ansprüche wegen arglistiger Täuschung können verjähren. Der sicherste Weg ist eine anwaltliche Beratung also allemal.

Wenn allerdings VW zurückruft und kostenlos nachbessert – und davon gehen wir aus – kommen als darüber hinausgehende Ansprüche allenfalls Rücktritt und Minderung in Betracht. Anders als etwa im US-amerikanischen Recht müssten Sie einen konkreten Schaden nachweisen. Eine Art „Strafzahlung“ für enttäuschtes Vertrauen gibt es nicht. Wenn die Gebrauchtwagenpreise stabil bleiben, entsteht auch kein mangelbedingter Wertverlust.

Manchmal wird überdies so getan, als würde die Beratung nichts kosten – namentlich für Rechtsschutzversicherte. In Zeiten von Selbstbeteiligung, Schadensfreiheitsrabatt und Kündigungsrecht bei drei Rechtsschutzfällen pro Jahr sollte aber die Inanspruchnahme der Versicherung jeweils gut überlegt sein. Und ob die Versicherung bei Mängeln am Fahrzeug wirklich eintrittspflichtig ist, sollten Sie auf jeden Fall schon VOR dem Gang zum Anwalt abklären.