Drittanbieter Gebühren auf ihrer Handyrechnung? Was tun?

Wenn auf der Handyrechnung plötzlich neue Posten auftauchen, die dann auch noch mit „Drittanbietergebühren“ oder „Fremdleistungen“ betitelt sind, ist die Unsicherheit (oder der Unmut) groß. Dahinter verbergen sich manchmal Angebote, von denen man geglaubt hat, sie wären günstiger oder kostenlos. Manchmal sind es aber auch Firmen, Webseiten, Apps oder Dienste, von denen man noch nie gehört hat.

Was steckt dahinter? Vor allem beim Gebrauch von Smartphones geht es schnell, dass ein (Dritt-) Anbieter in den Besitz Ihrer Handynummer gelangt. Hierüber kann er dann abrechnen, das heißt, dass er Ihrem Telefonanbieter (T-Mobile, Vodafone, O2, Base etc.) einen Rechnungsbetrag mitteilt, den dieser dann auf Ihre Handyrechnung setzt. Ihr Telefonanbieter kümmert sich gewissermaßen darum, dass der Drittanbieter sein Geld bekommt.

Wir können nicht pauschal sagen, dass es sich dabei immer um unseriöse Anbieter handelt. Vielmehr kann es für den Nutzer gerade bequem sein, sich nicht selbst mit der Bezahlung eines Drittanbieters beschäftigen zu müssen. Auch kann es natürlich sein, dass man sich im Eifer des Gefechts „verklickt“ und dabei kostenpflichtige Verträge schließt – wir können Sie leider nicht dahingehend beruhigen, dass Sie daraus entstehende Rechnungen auf keinen Fall bezahlen müssen.

Hier geht es ausschließlich um den Fall, dass Sie mit dem aufgeführten Rechnungsposten so gar nichts anfangen können und es deshalb dem Drittanbieter überlassen möchten, die vermeintlich entstandenen Gebühren zu benennen, plausibel zu begründen und gegebenenfalls geltend zu machen. Oft genug wird dieser nichts von alledem tun – was darauf schließen lässt, dass es sich um Abzocke und unseriöse Angebote handelt.

Doch wie verschwinden die Drittanbietergebühren von Ihrer Telefonrechnung?

Zunächst ist festzuhalten, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist. Es geht vor allem darum, was Sie Ihrem Telefonanbieter mit Unterzeichnung des Vertrages und seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erlaubt haben. Gleichwohl haben wir die Erfahrung gemacht, dass folgende Strategie Erfolg hat und dazu führt, dass keine Beträge mehr abgebucht werden:

  1. Sie widersprechen den Rechnungen, auf denen sich Drittanbietergebühren finden.
  2. Sie erklären, künftig nur die auf Ihren Telefonanbieter entfallenden Gebühren zu zahlen.
  3. Und nur diese zahlen Sie auch.
  4. Sie beantragen eine so genannte Drittanbietersperre nach § 45d TKG.

Sie können und sollten diese Drittanbietersperre idealerweise auch schon dann beantragen, wenn Sie noch gar keine Probleme mit Drittanbietern hatten. Aber Obacht: Damit ist Ihnen natürlich auch der oben geschilderte, bequeme Bezahlvorgang verwehrt. Sie können die Drittanbietersperre zwar jederzeit aufheben lassen; oft werden hierfür allerdings Gebühren verlangt.