„Kostenlose“ Rechtsberatung

Wer meint, sich einen Rechtsanwalt nicht leisten zu können, hat möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe. Das bedeutet, dass der Staat die Anwaltskosten übernimmt.

Was ist zu tun?

Wenn Sie in Bielefeld wohnen, begeben Sie sich, am besten vormittags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, in die Serviceabteilung „Beratungshilfe“ des Amtsgerichts Bielefeld auf Ebene 0 (ansonsten wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht; für Enger beispielsweise ist das Amtsgericht Herford zuständig). Nehmen Sie Ihre Unterlagen mit, aus denen sich ergibt, bei welchem rechtlichen Problem Sie Hilfe benötigen. Geht es um Trennung oder Scheidung, genügt es, wenn Sie kurz Ihre Situation schildern.

Der Rechtspfleger prüft nun, ob die finanziellen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen. Sie müssen deshalb Ihre Einkommensunterlagen, das heißt Verdienstbescheinigung, ggf. Sozialhilfebescheid, Arbeitslosenhilfebescheid usw. vorlegen und auch die entsprechenden Belastungen nachweisen, die Sie monatlich zu zahlen haben. Dies sind etwa Miete, Kredite, Ratenzahlungen oder sonstige Verbindlichkeiten. Auch insoweit ist es sinnvoll, die entsprechenden Unterlagen mitzunehmen.

Der Rechtspfleger entscheidet dann vor Ort, ob eine Kostenübernahme in Betracht kommt und stellt Ihnen dann den sog. Berechtigungsschein aus. Diesen Berechtigungsschein geben Sie bitte umgehend vor oder mit der Besprechung in unserem Büro ab. Somit ist von vornherein für Sie klargestellt, dass Sie mit den Anwaltskosten „nichts zu tun haben“. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung von Beratungshilfe.

Eine Kostenübernahme gibt es nicht nur im außergerichtlichen Bereich, sondern auch für ein gerichtliches Verfahren im Rahmen der sog. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. Niemand soll aus finanziellen Gründen gezwungen sein, auf die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten. Die Prozesskostenhilfe will Bürgern, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, die Prozessführung ermöglichen. Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist, dass die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist kostenlos und kann auch durch den Rechtsanwalt gestellt werden. Dafür muss eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in einem dafür vorgesehenen Formular ausgefüllt werden, das wir für Sie bereithalten.

Zu berücksichtigen sind dabei neben dem Einkommen auch Belastungen wie Miete, Kredite, Werbungskosten und Betriebsausgaben sowie sonstige Verpflichtungen, insbesondere Unterhaltsverpflichtungen.

Wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen durch das Gericht geprüft worden sind, erlässt das Gericht einen Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Zur Klärung des Kostenrisikos sollte der Antrag rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens gestellt werden.

Übrigens: Auch vorhandener Grundbesitz schließt die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht aus.

Boss & Meyer Rechtsanwälte helfen Ihnen gern. Treten Sie mit uns in Kontakt.