Rechtsanwälte für IT-Recht in Bielefeld und Enger
Unter Informationstechnologierecht (IT-Recht) werden viele Rechtsgebiete zusammengefasst, die Berührungspunkte mit Computern, Internet, elektronischer Datenverarbeitung, Multimedia und Software haben. Manch einer denkt bei „IT-Recht“ nur an den Ebay-Kauf, tatsächlich führt die Materie weit ins Datenschutz- und Kennzeichenrecht oder in andere Disziplinen.
Für uns sind der Vertragsschluss via Internet, die dortige Platzierung von AGB, die Reaktion auf Abmahnungen bei Filesharing und Streaming tägliches Geschäft. Berufserfahrung in internationalen Medienkonzernen hilft uns beim Verstehen – und Erklären! – der teils komplexen Sachverhalte ebenso wie Kontakte zu Branchen-Insidern.
Der Klassiker: Die Abmahnung im Urheberrecht
Eine Abmahnung von Urheberrechtsverstößen, wie sie häufig im Bereich von Internet-Tauschbörsen (Filesharing) vorkommt, ist für den Betroffenen eine ärgerliche Sache. Oft sind damit üppige Schadensersatzforderungen verbunden. Die Abmahnung einfach zu ignorieren, halten wir für ebenso falsch wie das vorbehaltlose Unterzeichnen der beigefügten Unterlassungserklärung und die Zahlung der kompletten geforderten Summe.
Es gilt natürlich einerseits, die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu prüfen. Andererseits sollten im Falle einer berechtigten Abmahnung die folgenden Schritte sorgfältig geprüft werden. So empfehlen wir, selbst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu verfassen und sich gegebenenfalls auf die Zahlung eines geringeren Betrags als Schadensersatz zu einigen.
Bei beiden Punkten lauern allerdings Fehlerquellen, sodass wir an dieser Stelle keine verbindlichen Tipps geben können. Gerne stehen wir Ihnen aber zur Verfügung und in der Regel erreichen wir für unsere Mandanten eine deutliche Reduktion des geforderten Betrages und vermeiden gleichzeitig das Risiko einer kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für unsere Beauftragung nicht übernimmt. Wir bieten Ihnen in diesem Fall aber attraktive Vergütungsmodelle an.
Aufgrund einer Vielzahl von Verfahren, die wir vor dem Amtsgericht Bielefeld (das in ganz Ostwestfalen-Lippe für Urheberrecht zuständig ist) geführt haben, bemerken wir zu den Schadensersatzforderungen folgendes: Häufigster Einwand ist „Ich war das nicht. Das müsst ihr mir erst beweisen!“. Verwiesen wird dann manchmal noch auf Entscheidungen aus Bielefeld, die dieses Argument ausreichen lassen, um möglicherweise die gesamte Klage zu kippen.
Das geht jetzt nicht mehr. Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen Tauschbörse I, Tauschbörse II, Tauschbörse III und Everytime we touch entschieden, dass der Verteidigungsvortrag viel konkreter sein muss. Wo war man zum Zeitpunkt des Hochladens, wer hatte Zugang, wer wäre dazu überhaupt in der Lage? Zuletzt hat der Bundesgerichtshof seine Vorgaben mit der Afterlife-Entscheidung allerdings ein Stück weit relativiert, sodass sich für die Verteidigung durchaus Möglichkeiten ergeben. Wir halten uns in dieser schnelllebigen Rechtsmaterie stets auf dem Laufenden und können Ihnen daher garantieren, die aktuelle Rechtssprechung in unserer Strategie zu berücksichtigen.
…und im Wettbewerbsrecht
Während Abmahnungen wegen Filesharing vor allem Privatleute betreffen, sollten gewerbliche Internetnutzer besonderes Augenmerk auf Wettbewerbsverstöße legen. Oft sind es simple Formalien wie das Impressum nach § 5 TMG oder die Informationspflichten nach § 312d ff. BGB, Art. 246 ff. EGBGB, die nur wenige Eingaben erfordern, aber sehr teure Abmahnungen und Vertragsstrafen vermeiden können. Abmahnen, Vertragsstrafen einfordern und auf Unterlassung in Anspruch nehmen können Wettbewerber nach den Vorschriften des UWG. Wir helfen Ihnen sowohl, Ihren Internetauftritt rechtssicher zu gestalten als auch, Abmahnungen gegen Wettbewerber auszusprechen oder ihnen entgegenzutreten.