Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bei Kreditverträgen

Sozusagen als „kleinen Bruder“ des Widerrufsrechts bei Kreditverträgen haben unsere Mandanten die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 (Aktenzeichen XI ZR 405/12) aufgenommen, nach der die Erhebung von Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen in der Regel rechtswidrig ist. Je nach Zinskonstellation lässt sich durch die Rückforderung dieser Bearbeitungsgebühr natürlich nicht so viel Geld sparen wie durch einen erfolgreichen Kreditwiderruf inklusive Umschuldung auf einen niedrigverzinsten Kredit.

Der große Vorteil ist jedoch, dass Sie für die Geltendmachung der Rückzahlungsforderung keine Anschlussfinanzierung benötigen. Nachdem Sie die Rückzahlung bei Ihrer Bank angemahnt haben, können Sie uns beauftragen, die Bearbeitungsgebühr „zurückzuholen“. Dann muss die Bank auch die Kosten unserer Beauftragung übernehmen.

Hierbei ist es natürlich hilfreich, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. In diesem Fall kann der Anspruch ohne Kostenrisiko klageweise durchgesetzt werden.

Boss & Meyer Rechtsanwälte beraten Sie fachlich und kompetent. Treten Sie mit uns in Kontakt.