Scheidungsanwälte in Bielefeld und Enger
Sie leben von Ihrem Ehepartner getrennt und möchten nun einen Scheidungsantrag stellen? Oder Sie möchten sich zunächst nur über die Folgen des Getrenntlebens informieren und haben Fragen zum Trennungsunterhalt? Vielleicht haben Sie auch vom Gericht den Scheidungsantrag Ihres Ehepartners erhalten? Bei allen Fragen rund um das Familienrecht stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Termine ermöglichen wir dabei auch kurzfristig.
Scheidung günstig halten
Zum Teil wird damit geworben, Scheidungen besonders günstig durchzuführen. Liest man solche Anzeigen genauer, wird schnell klar: Diese Angebote sind lediglich „nicht teuer“. Was bedeutet das?
Die Scheidungskosten werden weitgehend durch das Gesetz vorgegeben. Anwälte dürfen bei der Berechnung ihrer Gebühren nicht nach unten abweichen, nach oben aber schon. Wenn also manche Kollegen mehr verlangen als die gesetzlichen Gebühren, nehmen andere dies zum Anlass, ihre Abrechnung nach dem Gesetz als besonders günstig darzustellen. Wir rechnen ebenfalls die geringstmöglichen gesetzlichen Gebühren ab und helfen Ihnen, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Kosten günstig zu halten, auch die Gerichtskosten. Wie geht das? Die Scheidungskosten bemessen sich nach dem Wert des Verfahrens. Dieser wiederum wird einerseits durch das Einkommen der Ehepartner bestimmt – hier ist nicht viel Spielraum für Einsparungen – und andererseits durch die Zahl der streitigen Punkte. Können demnach Dinge, die im Scheidungsverfahren mit geregelt werden (müssen), vorab außergerichtlich geklärt werden, reduziert dies die Kosten. Natürlich sind hierbei in erster Linie Sie selbst und Ihr Ehepartner gefragt; wir arbeiten aber mit Ihnen zusammen an Lösungen zur Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Wir berechnen Ihnen die Kosten gerne vorab, soweit dies aufgrund der vorliegenden Daten möglich ist.
Scheidung mit nur einem Anwalt
Das klingt auf den ersten Blick attraktiv und ist möglich, jedoch mit Vorsicht zu genießen. Einerseits werden dadurch die Kosten für das Scheidungsverfahren erheblich reduziert, andererseits wird aber auch die Beratungsleistung nahezu halbiert. Warum das?
Als Rechtsanwälte sind wir unseren Mandanten zu Treue verpflichtet, das ist so auch (straf)gesetzlich geregelt. Wenn wir einen Ehepartner im Scheidungsverfahren vertreten, müssen wir dessen Interessen auch gegen den Ehepartner wahren. Dies würde unterlaufen, wenn wir den anderen Partner ebenfalls vertreten. Es ist aber für den anderen Ehepartner möglich, trotz grundsätzlichem Anwaltszwang auf einen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren zu verzichten, wenn er der Scheidung lediglich zustimmt, was sich oft genug anbietet. Dann wird er vom alleinigen Anwalt sozusagen mit „durchgezogen“, freilich ohne in den Genuss dessen Beratung zu kommen.
Die Scheidung mit nur einem Anwalt bietet sich also nur dann an, wenn sich die Ehepartner vollkommen einig sind und einander dahingehend vertrauen, dass der anwaltlich beratene Ehepartner die Tipps und Ratschläge seines Anwalts an den anderen weitergibt.
Wir beraten Sie, ob die Scheidung mit nur einem Anwalt für Sie infrage kommt und helfen Ihnen andernfalls, einen weiteren Kollegen für das Verfahren zu finden.
Ablauf des Scheidungsverfahrens
Nur eine gescheiterte Ehe kann geschieden werden. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass diese sie wieder herstellen. Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung der Ehe, so wird das Scheitern der Ehe vermutet.
Was bedeutet das? Es genügt, wenn die Eheleute ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben, wobei diese Trennung auch innerhalb der ehelichen Wohnung vollzogen werden kann, wenn jeder der Ehepartner in einem anderen Raum schläft, sich selbst versorgt und auch ansonsten seine persönlichen Dinge selbst regelt. Hierbei schadet es auch nicht, wenn gemeinsame Räumlichkeiten wie Küche und Bad von beiden Parteien benutzt werden.
Stimmt ein Ehegatte der Scheidung jedoch nicht zu, muss das Scheitern der Ehe bewiesen werden. Oder aber es wird eine Trennungszeit von drei Jahren eingehalten, nach der das Scheitern der Ehe unwiderruflich vermutet wird. Auf die Einhaltung des Trennungsjahres kann ganz verzichtet werden, wenn ein Fall der besonderen Härte vorliegt. Ein solcher ist immer dann gegeben, wenn die Fortsetzung der Ehe für den einen Ehepartner unzumutbar ist, und zwar aus Gründen, die in der Person des anderen Partners liegen.
Mit Ablauf der jeweiligen Trennungszeit kann dann ein Scheidungsantrag beim Familiengericht gestellt werden. Dies können Sie nicht persönlich, sondern nur durch einen Rechtsanwalt tun. Eine anwaltliche Zuhilfenahme ist deshalb nicht nur zweckmäßig, sondern auch unverzichtbar. Welche für Sie aufgrund Ihrer konkreten persönlichen Umstände die vorteilhafteste Lösung ist, lässt sich am besten durch ein erstes Beratungsgespräch mit uns klären.
Übrigens: Die Kosten für ein solches Erstberatungsgespräch werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, soweit es sich um einen Familienrechtsschutz handelt. Aber auch für den Fall, dass die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt sind, gibt es die Möglichkeit, dass diese vom Staat im Wege der Beratungshilfe übernommen werden – siehe “kostenlose” Rechtsberatung.
Das trifft insbesondere auf Ehepartner zu, die aufgrund ihres geringen Einkommens ansonsten gar nicht in der Lage wären, sich anwaltliche Unterstützung zu leisten. Melden Sie sich deshalb und fragen gezielt nach der Möglichkeit der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, die nach einer statistischen Erhebung der Gerichte bei über 60 % der Betroffenen in Betracht kommt.
Nutzen Sie unser neues Formular für die Online-Scheidung für die schnelle, günstige und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Online-Scheidung. Mit diesem Formular können Sie uns die für ein Scheidungsverfahren erforderlichen Daten und Unterlagen ganz einfach online und deutschlandweit übermitteln.